Technische Prüfungen: für zuverlässigen Betrieb
Unser Portfolio an Prüfungen
Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird u.a. die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Betriebs- bzw. Arbeitsmitteln, wie auch die Fristen-Festlegung von wiederkehrenden Prüfungen gefordert.
Wir prüfen für Sie u.a. folgende Betriebs- bzw. Arbeitsmittel:
- Regale, Leitern, Tritte, Gerüste
- Fenster, Türen, Tore
- Winden, Hebebühnen
- Ketten, Seile, Gurte, Bänder
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
(Bohrmaschine, Winkelschleifer, Verlängerungskabel,
Steckerleiste) - Stationäre elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Für die Betriebs- bzw. Arbeitsmitteln kann ebenso die wiederkehrende Prüfung durch unsere befähigte Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden.
Technische Prüfung ist Vertrauenssache
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV an. Sie erhalten von uns qualifizierte und nachvollziehbare Empfehlungen zur Fristen-Festlegung. Wir veranlassen für Sie die wiederkehrende Prüfung einer Vielzahl an gängigen Betriebs- bzw. Arbeitsmitteln nach § 10 BetrSichV.
Ergänzende Unterweisungen und Unterrichtungen Ihrer Mitarbeiter zur Gefährdung und notwendigen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Betriebsmitteln nach § 9 BetrSichV sind für uns selbstverständlich.