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Technische Prüfungen: für zuverlässigen Betrieb

Unser Portfolio an Prüfungen

Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird u.a. die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Betriebs- bzw. Arbeitsmitteln, wie auch die Fristen-Festlegung von wiederkehrenden Prüfungen gefordert.

Wir prüfen für Sie u.a. folgende Betriebs- bzw. Arbeitsmittel:

  • Regale, Leitern, Tritte, Gerüste
  • Fenster, Türen, Tore
  • Winden, Hebebühnen
  • Ketten, Seile, Gurte, Bänder
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
    (Bohrmaschine, Winkelschleifer, Verlängerungskabel,
    Steckerleiste)
  • Stationäre elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Für die Betriebs- bzw. Arbeitsmitteln kann ebenso die wiederkehrende Prüfung durch unsere befähigte Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden.

Technische Prüfung ist Vertrauenssache

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV an. Sie erhalten von uns qualifizierte und nachvollziehbare Empfehlungen zur Fristen-Festlegung. Wir veranlassen für Sie die wiederkehrende Prüfung einer Vielzahl an gängigen Betriebs- bzw. Arbeitsmitteln nach § 10 BetrSichV.

Ergänzende Unterweisungen und Unterrichtungen Ihrer Mitarbeiter zur Gefährdung und notwendigen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Betriebsmitteln nach § 9 BetrSichV sind für uns selbstverständlich.